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Unsere Aufgabe ist daher, darauf zu achten, daß europäisches Umweltrecht in den Mitgliedstaaten nicht nur umgesetzt, sondern tatsächlich auch angewendet wird. Eine Kontrolle der Umsetzung ist ebenso unerlässlich wie eine politische Kontrolle vor allem deutscher Behörden, deren Eifer in der Auslegung umweltpolitischer Gesetze aus Europa vielfach die wirtschaftliche Seite nachhaltiger Entwicklung vernachlässigt und insbesondere den Mittelstand mit Öko-Hürden unnötig belastet. Dies fördert keine Innovationen, sondern behindert sie, da zu viele Ressourcen für bürokratisches Handeln aufgewendet werden müssen. Außerdem verzerrt dieser falsche Eifer das Bild gesetzgeberischen Handelns in Europa. Aus den Angeboten des Binnenmarktes resultiert, ähnlich wie beim Thema Umweltschutz unmittelbar die Notwendigkeit europäischer Regelungen für die Gesundheit der Menschen und die Kontrolle der Lebensmittelproduktion. Dabei stehen einheitliche Standards für den Patienten beziehungsweise Verbraucher im Zentrum europapolitischer Maßnahmen. Andererseits sollen präzise Rechte und Pflichten der Produzenten als integralem Bestandteil des Binnenmarktes dem europäischen Konsumenten Rechtssicherheit und Schutz vor unlauterem Wettbewerb liefern. Dies gilt im Allgemeinen wie im Speziellen für zukünftige Gesundheitsdienstleistungen oder die etablierte Lebensmittelproduktion. Gerade bei Fragen der Lebensmittelsicherheit ergibt sich eine Schnittmenge, geht der Anspruch der Bürger doch weiter und erreicht die Dimension des Gesundheitsschutzes. Auch hier ist Europa gefordert, die Lebensqualität seiner Bürger durch verantwortungsbewusste Politik zu schützen und zu sichern. zurück zum Seitenanfang »»
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