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Welche Möglichkeiten habe ich als Bürger der Europäischen Union Vorschläge oder Beschwerden zu äußern?Jeder Bürger kann sich jederzeit mit seinen Anliegen direkt an seinen Europa-Abgeordneten, aber auch an Abgeordnete aus anderen Wahlkreisen wenden. Außer der Möglichkeit, durch die Stimmabgabe bei den Wahlen die Zusammensetzung des Parlaments zu beeinflussen, steht darüber hinaus jedem Unionsbürger ein Petitionsrecht zu. Dieses berechtigt ihn, Anträge oder Beschwerden, die in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, an den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu richten. Zudem ernennt das Europäische Parlament einen Bürgerbeauftragten, der auf Antrag Streitigkeiten zwischen den Bürger und den Institutionen der Europäischen Union prüft und als Schiedsrichter fungiert. Weitere Informationen zur Arbeit des Bürgerbeauftragten: http://www.europarl.de/parlament/buergerbeauftragter/buergerbeauftragter.html. Bei Problemen, die durch fehlerhafte Umsetzung des europäischen Binnenmarktes auftreten (Arbeitnehmerfreizügigkeit etc.), steht der SOLVIT-Dienst der Kommission zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm Nach dem Reformvertrag von Lissabon hätten die Bürger der Union des Weiteren ein Initiativrecht ("Bürgerbegehren"): Falls mindestens 1 Million Europäer (einer bestimmten Anzahl von Staaten) dies fordern, müsste die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. |