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Welche weiteren Einrichtungen gibt es?Neben dem "institutionellen Dreieck" aus Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen Union gibt es den Gerichtshof und den Rechnungshof, sowie fünf weitere Organe. Gerichtshof Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.curia.europa.eu/ Rechnungshof Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.eca.europa.eu/index_de.htm Europäische Zentralbank Die Europäische Zentralbank legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus. Sie führt Devisengeschäfte durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.ecb.int/ecb/html/index.de.html Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt gegenüber der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament die Gesichtspunkte und Interessen der organisierten Zivilgesellschaft. Er muss zu Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden und kann darüber hinaus Stellungnahmen abgeben zu Fragen, die ihm wichtig erscheinen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.eesc.europa.eu/index_de.asp Ausschuss der Regionen Der Ausschuss der Regionen sorgt für die Wahrung der lokalen und regionalen Identitäten und Vorrechte. Er muss in Bereichen wie denen der Regionalpolitik, des Umweltschutzes und der Ausbildung gehört werden. Er besteht aus Vertretern der Gebietskörperschaften. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.cor.europa.eu/de/index.htm Europäische Investitionsbank Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution der Europäischen Union. Sie finanziert Investitionsvorhaben, um zu einer ausgewogenen Entwicklung der Union beizutragen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.eib.europa.eu/ Bürgerbeauftragter Der europäische Bürgerbeauftragte kann von allen in der Union ansässigen natürlichen (Bürger) und juristischen Personen (Einrichtungen, Unternehmen) befasst werden, wenn diese meinen, dass sie von den Gemeinschaftsinstitutionen oder -organen nicht korrekt behandelt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.ombudsman.europa.eu/media/de/default.htm Ferner wurden dreizehn Fachagenturen zur Wahrnehmung besonderer technischer, wissenschaftlicher und administrativer Aufgaben eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier. http://europa.eu/agencies/index_de.htm |