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Der Rat hat folgende wesentliche Aufgaben: - Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr.
- Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
- Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen.
- Er teilt sich mit dem Parlament die Entscheidungsbefugnis über den Haushalt.
- Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
- Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
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