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Das Europäische Parlament setzt sich zur Zeit aus 785 Abgeordneten der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen, wobei die Zahl der einzelnen Abgeordneten und die Gewichtung im EG-Vertrag festgesetzt ist.
Jeder der 27 Mitgliedsstaaten verfügt nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität, der sicherstellt, dass auch kleinere Länder über ein gewisses politisches Gewicht verfügen, über mindestens sechs, höchstens 99 Sitze. Deutschland entsendet 99 Abgeordnete und verfügt damit entsprechend der Bevölkerungsstärke auch über die meisten Parlamentarier.
Die Sitzordnung im Plenarsaal richtet sich nicht nach den nationalen Delegationen, sondern nach der Fraktionszugehörigkeit. Derzeit umfasst das Europäische Parlament acht Fraktionen und einige fraktionslose Mitglieder. In diesen Fraktionen schließen sich die unterschiedlichen nationalen Parteien ähnlicher Gesinnung zusammen. In den einzelnen Fraktionen haben sich mehr als 100 nationale Parteien zusammengeschlossen.
Die größte Fraktion ist gegenwärtig die christdemokratische Europäische Volkspartei (EVP) mit 277 Mitgliedern, davon 49 Abgeordnete aus der CDU/CSU. Zweitgrößte Fraktion im Europäischen Parlament sind die Europäischen Sozialdemokraten (SPE/PES) mit 217 Abgeordneten.
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