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Während der Ministerrat ein eigenständiges Organ der EU ist, und auch im Vertragstext als Gesetzgebungsorgan festgeschrieben ist, legt der Europäische Rat als Versammlung der Staats- und Regierungsoberhäupter Impulse und politische Ziele fest. Er wird selber nicht gesetzgebend tätig. Neu in der Verfassung eingeführt wird das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der den bisher halbjährlich rotierenden Ratsvorsitz ablöst, der vom jeweiligen Regierungschef wahrgenommen wurde und eine große Mehrbelastung bedeutete.
Der Europarat hingegen stellt eine eigenständige Organisation ohne direkten Bezug zur EU dar. Er ist die älteste zwischenstaatliche politische Organisation Europas (gegründet 1949) und umfasst zurzeit 46 Länder, also deutlich mehr als die Europäische Union. Eines seiner wichtigsten Ziele ist die Einhaltung und Verankerung von rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in Europa.
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